Mobilität im Alter hängt selten an einer einzigen Lösung. Mal reicht ein Rollator für den Weg zum Bäcker, mal braucht es einen Fahrdienst zur Dialyse, mal einen umgebauten Wagen, mit dem der Partner trotz eingeschränkter Kraft weiterhin sicher selbst zum Arzt fährt. Die Angebote überschneiden sich, die Zuständigkeiten wechseln je nach Situation zwischen Krankenkasse, Pflegekasse und der eigenen Haushaltskasse. Wer weiß, welcher Baustein zu welcher Kasse gehört, spart sich Anträge ins Leere und findet für Menschen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen schneller die passende Unterstützung.
Fahrdienste für Senioren: Wer bringt wohin?
Fahrdienste unterscheiden sich stark in Ausstattung und Preis. Ein ehrenamtlicher Fahrdienst über Kirchengemeinde, DRK-Ortsverein oder Nachbarschaftshilfe kostet meist nur eine kleine Aufwandsentschädigung, ist dafür aber nicht überall verfügbar und selten kurzfristig buchbar. Private Anbieter holen Senioren pünktlich ab, begleiten sie zum Termin und wieder zurück, für einen festen Preis pro Fahrt oder Kilometer. Eine Krankenfahrt wiederum ist an eine ärztliche Verordnung gebunden und wird bei medizinisch notwendiger Beförderung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet – in manchen Fällen übernimmt sie sogar einen liegenden Krankentransport.
| Art des Angebots | Typische Kosten | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Ehrenamtlicher Fahrdienst | 0,25–0,50 €/km oder Spende | Selbstzahler, teils Entlastungsbetrag |
| Privater Fahrdienst | 15–40 € pro Fahrt | Selbstzahler, ab Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag |
| Krankenfahrt mit Verordnung | Zuzahlung meist 5–10 € | Krankenkasse |
| Behindertenfahrdienst der Kommune | Nach Ortstarif, oft vergünstigt | Kommune, Eigenanteil |
Wichtig für die Praxis: Ohne ärztliche Verordnung erstattet keine Krankenkasse eine Fahrt, egal wie notwendig sie erscheint. Wer regelmäßig zu Terminen bei Physiotherapie oder Dialyse muss, sollte sich die Verordnung gleich für mehrere Fahrten ausstellen lassen, statt jedes Mal neu beim Arzt zu beantragen. Angehörige, die selbst fahren möchten, können sich zudem erkundigen, ob der Anbieter als anerkannter Unterstützungsdienst zugelassen ist – nur dann besteht ein Anspruch über den Entlastungsbetrag, und die Möglichkeit, ihn ohne Eigenanteil zu nutzen, bleibt erhalten.
Rollator, Rollstuhl und Gehhilfen: die Basis-Ausstattung
Bevor überhaupt ein Fahrdienst gebraucht wird, steht meist eine kleinere Frage im Raum: Wie kommt man selbst noch von der Wohnung zum Auto oder zur Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel? Rechtsgrundlage ist § 33 SGB V, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt viele dieser Hilfsmittel für Personen mit anerkannter Behinderung, sofern ein Arzt sie verordnet:
- Rollator für kurze bis mittlere Strecken, mit oder ohne Sitzfläche
- Aktivrollstuhl für Personen, die sich noch selbst fortbewegen können
- Elektrorollstuhl bei stärkeren Einschränkungen der Armkraft
- Gehstöcke und Unterarmgehstützen für leichtere Gangunsicherheit
- Rollstuhlrampe für den sicheren Einstieg ins Fahrzeug oder über Türschwellen
Für die meisten dieser Hilfsmittel fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, in der Regel zwischen 5 und 10 Euro. Wichtig sind bestimmte Voraussetzungen: Ohne vorherige Verordnung durch die Hausärztin oder den Hausarzt lehnt die Krankenkasse den Antrag in aller Regel ab. Bei speziellen Modellen, etwa besonders schmalen Rollstühlen für enge Wohnungsflure, lohnt sich ein Vergleich mehrerer Sanitätshäuser, bevor der Kauf entschieden wird.
Auto-Umbauten: wenn Selbstfahren noch möglich ist
Viele ältere Menschen mit Behinderung wollen so lange wie möglich selbst am Steuer sitzen. Ein behindertengerechter Fahrzeugumbau macht das oft möglich: Handgas-Bedienanlagen, Schwenksitze, die den Einstieg erleichtern, oder komplette Verladesysteme für den Rollstuhl. Die Kosten reichen von rund 2.500 Euro für eine einfache Handgasanlage bis zu 7.000 Euro und mehr für einen Heckeinstieg in einem Kleinbus. Über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung beteiligt sich die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen an Umbaukosten, teils auch an der Anschaffung eines entsprechend ausgestatteten Fahrzeugs. Ein Anspruch besteht in der Regel dann, wenn die Mobilität für Arbeit oder Ausbildung nötig ist; im Ruhestand prüfen Sozialämter oder die Pflegekasse andere Fördertöpfe.
Wer nach dem Umbau weiterfährt, sollte zudem prüfen, ob die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs durch die technischen Änderungen berührt wird – ein kurzer Anruf beim Versicherer spart im Zweifel viel Ärger. Wer regelmäßig einen Rollator- oder Rollstuhlanhänger mitführt, sollte außerdem wissen, wie schnell er mit Pkw und Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften fahren darf, denn während der Fahrt gelten hier eigene Tempogrenzen.

ÖPNV-Begleitservice: Bus und Bahn trotz Einschränkungen
Nicht jeder möchte oder kann noch selbst fahren, und auch dann bleibt Beweglichkeit im Alltag möglich. Viele Verkehrsbetriebe bieten inzwischen einen Begleitservice an, der beim Ein- und Aussteigen hilft, Rampen für Rollstühle bereitstellt oder am Umsteigebahnhof den Anschluss sichert. Wer regelmäßig mit dem Auto zur Haltestelle gebracht wird, sollte sich zudem über lokale Parkregeln informieren, etwa wann eine Parkscheibe beim Parken vorgeschrieben ist. In vielen Städten lässt sich der Begleitservice online oder telefonisch buchen, meist einen Tag im Voraus, und ist für Menschen mit anerkannter Behinderung beziehungsweise Schwerbehindertenausweis häufig kostenfrei.
Wer zahlt was? Pflegekasse, Krankenkasse und Eigenanteil
Die Finanzierung verteilt sich auf mehrere Töpfe, je nachdem, um welchen Baustein es geht:
| Baustein | Zuständige Stelle | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Hilfsmittel (Rollator, Rollstuhl) | Krankenkasse | Ärztliche Verordnung |
| Krankenfahrt | Krankenkasse | Verordnung, oft Genehmigung nötig |
| Privater Fahrdienst | Entlastungsbetrag (131 €/Monat) | Ab Pflegegrad 1 |
| Fahrzeugumbau | Rentenversicherung/Agentur für Arbeit | Kraftfahrzeughilfe-Antrag |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahme | Pflegekasse | Bis zur Höhe von 4.000 € pro Person |
Der Entlastungsbetrag lässt sich unkompliziert für private Fahrdienste einsetzen, sofern der Anbieter als anerkannter Unterstützungsdienst zugelassen ist. Nicht genutzte Beträge dürfen bis zu einem gewissen Rahmen ins folgende Halbjahr übertragen werden, ein Grund, die Abrechnungen nicht liegen zu lassen. Auch finanzielle Unterstützung durch Angehörige lässt sich mit diesen Zuschüssen kombinieren, solange die Belege sauber getrennt bleiben.
Mobilität in der Pflegebegutachtung: warum das Modul kaum zählt
Wer einen Pflegegrad beantragt, erlebt oft eine Überraschung: Das Modul Mobilität fließt laut § 15 SGB XI nur mit 10 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Selbstversorgung sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten wiegen bei der Begutachtung deutlich schwerer, selbst wenn jemand kaum noch ohne Rollator gehen kann. Genau deshalb lohnt sich ein genauer Blick ins Gutachten, denn überprüft werden kann grundsätzlich jedes Modul, nicht nur die Beweglichkeit. Wer Zweifel an der Einstufung hat, findet im DECKR-Ratgeber: Pflegegutachten des MDK anfechten eine Anleitung, wie Widerspruch und Nachbegutachtung Schritt für Schritt ablaufen.

Häufige Fragen rund um Mobilität im Alter
Was kostet ein Fahrdienst für Senioren im Schnitt?
Private Fahrdienste verlangen meist zwischen 15 und 40 € pro Fahrt, abhängig von Strecke und Wartezeit. Ehrenamtliche Angebote sind günstiger, dafür seltener kurzfristig verfügbar.
Übernimmt die Pflegekasse den Umbau eines Autos?
Nein, die Pflegekasse zahlt keinen direkten Zuschuss zur Fahrzeuganschaffung. Umbaukosten laufen meist über die Kraftfahrzeughilfe der Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Geld für Fahrdienste?
Ab Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich zur Verfügung, der sich für anerkannte Fahrdienste einsetzen lässt.
Wie wird Beweglichkeit in der Pflegebegutachtung bewertet?
Das Modul macht laut SGB XI nur 10 Prozent der Gesamtbewertung aus. Wer mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, kann das gesamte Gutachten anfechten, nicht nur einzelne Module.
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*Autorin: Sabine Krämer, Fachredakteurin für Pflege- und Sozialthemen. Stand: August 2026.*





